Die Lande von Heimgaard
Aus Die herzliche Rollenspielwiki
Heimgaard ist ein kleines Königreich, dass im Osten von den Frostspitzen begrenzt wird. Im Westen grenzt es an den Langstom. Im Süden verläuft die Grenze durch das Nebelgrün, einen Feenwald und im Norden fließt der Ildwatten. Die Nachbarreiche Middenwald, Gylfislande und das erste Reich sind größer. Im Osten gibt es kein benachbartes Reich, da die Frostspitzen unzivilisiertes Land sind, in dem es nur Monster, darunter viele Riesen und Trolle, gibt. Die zentralen Frostspitzen von dauerhaft von Schnee und einem riesigen Gletscher bedeckt. Der Gletscher erstreckt sich bis in das Herzogtum Ostmark, wo die kalten Schmelzwasser im Kaltwatten bis in das Nebelgrün fließen. Mitten in dem Gletscher befindet sich ein einzelner aktiver Vulkan, dessen Dampf- und Rauchfahnen bei klarem Wetter sehr weit zu sehen sind. Die Bewohner der Trollspitzen haben ihn Bergelmirs Atem getauft, nach der Legende des mächtigen Riesenanführers Bergelmir, der im Quellgebiet des Jötunn sein Unwesen treiben oder getrieben haben soll. die Frostspitzen wurden noch nie von einem Menschen überquert, auch wenn einige in die höchsten Gipfel auszogen. Doch sie kehrten nie zurück.
Das Königreich Heimgaard besteht aus 5 Herzog- und Fürstentümern:
Zudem gibt es den Königslehn Heimgaard, der die Stadt Heimgaard und zwei Grafschaften umfasst. Die Grafschaften teilen das Umland von Heimgaard in einen westlichen und einen östlichen Halbkreis und haben den Erzherzog von Heimgaard als Lehnsherr. Eine Position, die meist innerhalb der Königsfamilie vergeben wird. Das Nebelgrün ist keiner Herrschaft unterworfen. Es ist ein freies Gebiet unter Selbstverwaltung von Elfen, Eladrin und anderen Feenwesen.
Die Herzogtümer regieren politisch selbständig und haben Steuerhoheit auf ihrem Gebiet. Sie sind dem König gegenüber abgabepflichtig udn dürfen keine eigene Armee unterhalten. Es ist ihnen nur gestattet in ihren Siedlungen zu deren Schutz und dem des Umlandes eine Wache zu unterhalten. Für deren Größe gibt es keinerlei feste Beschränkung, doch wird der König wahrscheinlich intervenieren, wenn er sich bedroht fühlt. (siehe auch Die Adelsränge von Heimgaard)

